Information

Das Bildungssystem im Kanton Zürich ist für die obligatorische Bildungsstufe folgendermassen aufgebaut (Quelle: IDES, PDF):

  • 2 Jahre Kindergarten
  • 6 Jahre Primarstufe
  • 3 Jahre Sekundarstufe I

Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf, die aufgrund einer Behinderung mit den sonderpädagogischen Angeboten der Regelschule nicht ihren Möglichkeiten entsprechend gefördert werden können, werden im Rahmen der Angebote der Sonderschulen gefördert. Sonderschulen zeichnen sich durch ein spezifisches Know-how aus und gewährleisten dadurch, dass die Kinder mit besonderem Bildungsbedarf von kompetenten Fachteams betreut werden. Die Sonderschulung umfasst Unterricht, Therapie, Erziehung, Betreuung und Transport. Für die Zuweisung zur Sonderschulung sind die Schulpflegen verantwortlich.

Ab Schuljahr 2011/12 sind im Kanton Zürich nebst Integrierten Sonderschulungen in der Verantwortung einer Sonderschule (ISS) neu auch Integrierte Sonderschulungen in der Verantwortung der Regelschule (ISR) möglich. Grundlagen, Regelungen und Finanzierung von ISS und ISR wurden in einem übergreifenden Konzept zusammengeführt. Alle weiteren unterstützenden Unterlagen zur Integrierten Sonderschulung finden sich auf der kantonalen Webseite zur Sonderschulung.